Besuch einer Gerichtsverhandlung

Am 09.Mai 2025 nahm die Klasse 8c an einer spannenden Gerichtsverhandlung teil.

Der Angeklagte wurde mit Hand- und Fußschellen in den Gerichtssaal geführt. Die Handschellen wurden ihm zu Beginn der Verhandlung abgenommen. Eine Besonderheit war, dass der Angeklagte eine Dolmetscherin neben sich hatte, die alles übersetzte. Zunächst erfolge die Beweisaufnahme durch den Staatsanwalt.

Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass er mit einer Eisenstange auf den Geschädigten eingeschlagen habe. Er stand dabei unter Alkohol- und Drogeneinfluss. Zudem habe der Angeklagte schon mehrere Eintragungen im Bundeszentralregister (= Vorstrafen).

Der Geschädigte erlitt eine Platzwunde und eine Hirnblutung. Er leide bis heute an den Folgen in Form von Gedächtnislücken.

Der Staatsanwalt plädierte auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung und beantragte eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren.

Im Anschluss an den Staatsanwalt sprach die Verteidigerin des Angeklagten. Zum Abschluss des Plädoyers wurde der Angeklagte vom Richter gefragt, ob er noch etwas sagen wolle. Dieser verneinte.

Bevor sich der Richter, zwei Berufsrichterinnen und zwei Schöffinnen zur Beratung zurückzogen, beantworteten sie noch unsere Fragen. So erfuhren wir u. a., dass beim sog. Schwurgericht, bei dem sehr hohe Strafen ausgesprochen werden, immer drei Richter*innen anwesend sein müssen.

In der etwa zweistündigen Pause besuchten wir das Stadthaus in Ulm und schauten uns Bilder von der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel an, die derzeit dort zu sehen sind. Nach einer Zeit zur freien Verfügung für die Schülerinnen und Schüler machten wir uns nochmal auf den Weg ins Gericht zur Urteilsverkündung.

Der Angeklagte erhielt als Urteil eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten.

Katharina Spohn

RS Blaustein

 

Schulleben